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   BGH, 03.01.1980 - 4 StR 683/79   

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https://dejure.org/1980,2959
BGH, 03.01.1980 - 4 StR 683/79 (https://dejure.org/1980,2959)
BGH, Entscheidung vom 03.01.1980 - 4 StR 683/79 (https://dejure.org/1980,2959)
BGH, Entscheidung vom 03. Januar 1980 - 4 StR 683/79 (https://dejure.org/1980,2959)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nachholung der Gesamtstrafenbildung - Aufgabe des Tatrichters zur Gesamtstrafenbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 53, § 54, § 55
    Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen: Gesamtstrafenbildung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.06.1958 - GSSt 2/58

    Voraussetzung für die Bildung einer Gesamtstrafe - Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 03.01.1980 - 4 StR 683/79
    Die Strafkammer mußte deshalb als zur Entscheidung berufenes Gericht die Gesamtstrafe bilden (BGHSt 12, 1, 3 [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58]/4; 25, 382, 383).

    Die Gesamtstrafenbildung ist grundsätzlich Sache des Tatrichters, der aufgrund einer Hauptverhandlung und damit aufgrund eines persönlichen Eindrucks von dem Angeklagten entscheidet, so daß sein Urteil eine bessere Garantie für eine gerechte Strafzumessung bietet als ein nachträgliches Beschlußverfahren (vgl. BGHSt 12, 1, 6 [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58]; 25, 382, 384).

  • BGH, 18.09.1974 - 3 StR 217/74

    Nichtgebrauchmachen von der Möglichkeit der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 03.01.1980 - 4 StR 683/79
    Die Strafkammer mußte deshalb als zur Entscheidung berufenes Gericht die Gesamtstrafe bilden (BGHSt 12, 1, 3 [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58]/4; 25, 382, 383).

    Die Gesamtstrafenbildung ist grundsätzlich Sache des Tatrichters, der aufgrund einer Hauptverhandlung und damit aufgrund eines persönlichen Eindrucks von dem Angeklagten entscheidet, so daß sein Urteil eine bessere Garantie für eine gerechte Strafzumessung bietet als ein nachträgliches Beschlußverfahren (vgl. BGHSt 12, 1, 6 [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58]; 25, 382, 384).

  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    An der Aufhebung des Gesamtstrafenausspruchs sieht sich das vorlegende Gericht durch den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 3. Januar 1980 - 4 StR 683/79 -(bei Holtz MDR 1980, 454 ) und den Beschluß des OLG Köln vom 5. November 1980 (VRS 60, 424) gehindert.
  • BGH, 03.01.1984 - 5 StR 956/83

    Teilerfolg bei Revision wegen fehlerhafter Gesamtstrafenbildung - Bildung einer

    Jedenfalls muß der jetzt erkennende Tatrichter, solange dies nicht geschahen ist, seiner Verpflichtung aus § 55 StGB genügen (vgl. BGH Beschluß vom 3. Januar 1980 - 4 StR 683/79 - bei Holtz in MDR 1980, 454; Dreher/Tröndle StGB 41. Auflage § 55 Rn. 5).
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